Sachverständigenbüro PVT mbH 
 

Rechtsvorschriften der 16 Bundesländer

Die Mustervorschriften, insbesondere die Musterbauordnung (MBO), dienen als Orientierung und Grundlage für die Ausgestaltung der Landesbauordnungen. Sie werden von der Bauministerkonferenz erarbeitet und haben keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit. Erst durch die Übernahme in die jeweilige Landesbauordnung werden die Regelungen für das entsprechende Bundesland rechtswirksam.